-
1 уплатить налоги
Steuern entrichten, Steuern abführenНемецко-русский и русско-немецкий словарь деловой и банковской лексики > уплатить налоги
-
2 взимать налоги
v1) gener. Steuern einziehen, Steuern erheben2) fin. Steuern abführen3) f.trade. Steuern einnehmen -
3 отчислять налоги
vgener. Steuern abführen -
4 направлять
1.
gener. (auf A, an D, nach D... hin) ausrichten
2. v1) gener. anleiten (кого-л.), befehlen (кого-л. куда-л., к кому-л.), delegieren (делегацию), dengeln (êîñó), führen, leiten (кого-л., что-л.), leiten (тж. перен.), lenken (что-л. куда-л.), lieden (тж. перен.), nachsteuern, orientieren (кого-л., что-л. на что-л.), schleusen, stellen, steuern, steuern (что-л.), verschicken, weisen (кого-л., что-л. кому-л.), überweisen, schicken, abschicken, ansetzen, dirigieren (кого-л. куда-л.), zuleiten, abordnen, hinlenken, hinsteuern (судно и т. п. к чему-л.), richten, zuweisen2) geol. auslenken3) liter. (auf A) lenken4) milit. ansteuern5) eng. positionieren6) jocul. abkommandieren7) construct. ausrichten8) law. Richtung geben, abführen, beordern, verweisen, weisen (напр., дело в надлежащий суд), zuführen9) econ. zuweisen (напр. на работу)10) TV. bündeln (луч, волну)11) busin. entsenden, kanalisieren12) pompous. überantworten (кого-л., что-л. кому-л., куда-л.)13) f.trade. adressieren14) nav. senden15) Internet. verlinken, (куда либо) weiterleiten16) shipb. heranlassen -
5 выплатить
v1) gener. refundieren2) law. Zahlungen leisten, abführen (íàïð. Steuern), ausschütten (íàïð. Dividende), auszahlen (íàïð. Lohn), bezahlen, entrichten, zahlen
См. также в других словарях:
abführen — ab|füh|ren [ apfy:rən], führte ab, abgeführt: 1. <tr.; hat eine Person, die man ergriffen, festgenommen hat, wegführen, in polizeilichen Gewahrsam bringen: er wurde gefesselt abgeführt. Syn.: ↑ verhaften. 2. <tr.; hat vom Geld, das man… … Universal-Lexikon
abführen — ạb·füh·ren (hat) [Vt] 1 jemanden abführen jemanden, der festgenommen wurde, wegbringen: Der Polizist führte den Verbrecher ab 2 etwas (an jemanden) abführen an jemanden Geld bezahlen <Steuern, Beiträge, Gelder abführen>; [Vi] 3 etwas führt … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Einkommensteuertarif — Der Einkommensteuertarif ist der Steuertarif zur Einkommensteuer (§ 32a EStG). Er gibt an, wie viel Steuern auf ein gegebenes zu versteuerndes Einkommen zu zahlen sind. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 1.1 Bemessungsgrundlage … Deutsch Wikipedia
Stufentarif — Der Begriff Stufentarif bezeichnet im Steuerrecht einen progressiv verlaufenden Steuertarif, bei dem eine der Kenngrößen Grenzsteuersatz, Steuerbetrag oder Durchschnittsteuersatz nicht linear ansteigt, sondern in Stufen verläuft. Entsprechend den … Deutsch Wikipedia
Wirtschaft Kubas — Währung 1 Kubanischer Peso (CUP) = 100 centavos 1 Peso convertible (CUC) = 25 CUP = 1 US Dollar Finanzjahr Kalenderjahr Statistiken BIP PPP (CUC) 47,309 Milliarden (2010) … Deutsch Wikipedia
Stufenbetragstarif — Vergleich von unten genanntem 3 Stufentarif und progressiv linearem Steuertarif 2005 Auf die Einkommensteuer bezogen wird von einem Stufentarif gesprochen, wenn der Grenzsteuersatz nicht linear, sondern in Stufen verläuft. Die jeweilige Stufe… … Deutsch Wikipedia
Stufendurchschnittstarif — Vergleich von unten genanntem 3 Stufentarif und progressiv linearem Steuertarif 2005 Auf die Einkommensteuer bezogen wird von einem Stufentarif gesprochen, wenn der Grenzsteuersatz nicht linear, sondern in Stufen verläuft. Die jeweilige Stufe… … Deutsch Wikipedia
Stufengrenzsatztarif — Vergleich von unten genanntem 3 Stufentarif und progressiv linearem Steuertarif 2005 Auf die Einkommensteuer bezogen wird von einem Stufentarif gesprochen, wenn der Grenzsteuersatz nicht linear, sondern in Stufen verläuft. Die jeweilige Stufe… … Deutsch Wikipedia
Stufensteuersystem — Vergleich von unten genanntem 3 Stufentarif und progressiv linearem Steuertarif 2005 Auf die Einkommensteuer bezogen wird von einem Stufentarif gesprochen, wenn der Grenzsteuersatz nicht linear, sondern in Stufen verläuft. Die jeweilige Stufe… … Deutsch Wikipedia
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung — gehören in Deutschland zu den in § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Überschusseinkünften. Gesetzliche Grundlage der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist § 21 EStG. Inhaltsverzeichnis 1 … Deutsch Wikipedia
Hamburger Bürgerschaft — Die Hamburgische Bürgerschaft ist seit 1859 das Parlament der Stadt Hamburg. Heute ist es eines von sechzehn Landesparlamenten der Bundesrepublik Deutschland und nimmt als Stadtstaat zugleich kommunalpolitische Aufgaben wahr. 1859 wurde die… … Deutsch Wikipedia